Amalgamverbot
Welche Nachteile hat Amalgam?
Tests haben ergeben, dass Menschen mit Amalgamfüllungen durchschnittlich vier- bis fünfmal so stark mit Quecksilber belastet sind, wie Menschen ohne eine Amalgam Zahnfüllung.* Trotzdem gibt es in Deutschland kein generelles Amalgamverbot.
Der Nachteil von Amalgamfüllungen ist, dass sie sich über die Jahre langsam auflösen und ihre Bestandteile, darunter auch hochgiftiges Quecksilber, somit vom Körper aufgenommen werden. Durch das Kauen fester Nahrung und den dadurch entstehenden Abrieb kann sich die ursprüngliche Masse der umgangssprachlich als Plomben bezeichneten Füllungen in zehn Jahren halbieren.
Auch säurehaltige Nahrungsmittel greifen Amalgamfüllungen an und tragen dazu bei, dass Quecksilber vom Körper aufgenommen wird. Befinden sich neben Amalgam auch noch andere metallische Zahnwerkstoffe, z.B. Gold, im Mund, ist es möglich, dass in Verbindung mit Speichel eine Mundbatterie entsteht. In einem elektrochemischen Prozess können sich Quecksilberionen im Speichel lösen, werden geschluckt und passieren so den Verdauungstrakt. Aufgrund der Eigenschaften von Amalgam klagen einige Menschen auch über Missempfindungen wie metallischen Geschmack oder ein elektrisches Gefühl im Mund.
Weitere Nachteile von Amalgam
Der weitaus größte Nachteil von Amalgam sind jedoch die Quecksilberdämpfe, die aus den Zahnfüllungen entweichen können. Etwa 80 Prozent davon gelangen über die Lunge ins Blut und müssen von den Nieren wieder ausgeschieden werden. Diese werden dadurch stark belastet und können nachhaltig geschädigt werden.
Über die Jahre dehnen sich Amalgamfüllungen durch eine chemische Reaktion aus. Bei älteren Füllungen geht daher der Füllungsrand oftmals nicht mehr nahtlos in den Zahn über. An diesen Unebenheiten setzen sich bevorzugt Bakterien fest, die Karies auslösen können.
Kein Amalgamverbot in Deutschland
Obwohl Amalgam mit all diesen Nachteilen in Verbindung gebracht wird, ist die Verwendung des Materials in Deutschland nicht verboten. Auch aus ökologischen Gründen fordern kritische Stimmen jedoch schon seit Jahren ein Amalgamverbot. Das im Amalgam enthaltene Quecksilber unterliegt der Gefahrenstoff-Verordnung und wird als extrem giftig und umweltgefährlich eingestuft. Zahnärzte müssen in ihren Praxen auf besondere Schutzmaßnahmen achten. Abwasser aus Speibecken oder Absauganlagen von Behandlungsplätzen, an denen Amalgamreste anfallen, müssen streng kontrolliert werden. Zahnärzte sind verpflichtet, sie über so genannte Amalgamabscheider zu reinigen und den daraus gewonnenen Schlamm als Sondermüll zu entsorgen.
Einige Länder im Norden Europas wie Schweden, Norwegen und Dänemark haben aus all diesen Gründen nicht nur die Amalgam Verwendung sondern auch den Vertrieb von Amalgam inzwischen eingestellt. Auch in der EU werden die Nachteile und ein darin begründetes Amalgamverbot diskutiert. Konkrete Pläne gibt es diesbezüglich jedoch noch nicht.
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* Bitte beachten Sie, dass die Belastung dieser Personen trotzdem unter den von der Weltgesundheitsorganisation definierten Grenzwerten liegt.